Füttern verboten
Die Freude an Ziegen ist nicht nur auf ihre Halter beschränkt. Auch Spaziergänger freuen sich häufig an den Tieren. Um ihre Aufmerksamkeit zu erhalten oder aus falschem Mitleid, wird gerne der Rucksack ausgepackt oder von zu Hause etwas zum Füttern mitgebracht. Oder der Nachbar nutzt die Gunst der Stunde, sein Schnittgut aus dem Garten auf einfache Weise zu entsorgen. So manches Tier hat dies mit der Gesundheit oder gar mit dem Leben bezahlt.
„Füttern verboten!“ Schilder mit diesen zwei Worten finden sich an vielen Ziegenweiden. Ob im Befehlston oder mit der höflichen Bitte: Die Wirkung ist nicht selten gering. Der Halter weist zwar darauf hin, dass er eine Fütterung seiner Tiere nicht will. Wenn dies trotzdem getan wird, besteht kaum eine reelle Handhabe.
Dies gilt vor allem für den Schadensfall. In aller Regel will niemand mit seinem Futter die Tiere schädigen. Wie soll der ahnungslose Nachbar denn wissen, dass sein Thuja-Strauch für die Ziegen tödlich ist? Oder warum soll der Spaziergänger die Wirkung von ungetrocknetem oder schimmligem Brot kennen? Bei Nutztieren ist die Haftung des „Täters“ zudem grundsätzlich auf den Wert des Tieres begrenzt. Wer den Tierarzt bestellt, wird aber rasch höhere Kosten haben, die nicht zurückerstattet werden.
Wer eine bessere Wirkung erzielen will, sollte deshalb die Passanten auf die Gesundheitsgefährdung hinweisen. „Füttern verboten! Unsachgemässe Fütterung gefährdet die Gesundheit der Ziegen“ So oder ähnlich könnte ein wirkungsvollerer Hinweis lauten. Damit wird gleich eine doppelte Wirkung erreicht: einerseits werden Wissen und Verständnis der Spaziergänger gefördert. Anderseits können uneinsichtige Personen – die trotzdem füttern und dabei erwischt werden – im Schadensfall eher zur Rechenschaft gezogen werden.
