Ziegen-Recht
Was haben Sie als Ziegenhalter aus rechtlicher Sicht zu beachten? Antworten finden Sie hier in loser Folge. Die Ausführungen richten sich nach Schweizerischem Recht. Hinweise auf abweichenden Bestimmungen in Deutschland und Österreich nehmen wir gerne entgegen. In der Regel sind sie jedoch den Bestimmungen in der Schweiz recht ähnlich.
Derzeit finden Sie folgende Beiträge zu rechtlichen Aspekten der Ziegenhaltung:
Tierschutzgesetz
Der gesetzliche Tierschutz dient zum Schutz und Wohlbefinden der Tiere. Das Tierschutzgesetz und seine Verordnung sind komplett überarbeitet worden. Sie finden hier eine Übersicht über die Vorschriften für Ziegenhalter.
Baubewilligung
Die Ziegenhaltung beginnt mit der Planung einer geeigneten Unterbringung der Tiere. Um einen Stall zu bauen oder auch nur einen bestehenden Schuppen in einen Stall umzufunktionieren, bedarf es einer Baubewilligung...
Sichere Einzäunung
Jeder weiss es: Ziegen sind vorzüglich "Ausbrecher". Die Gefahr, dass sie dabei Schäden an Bäumen oder anderen Pflanzungen in Nachbars Garten anrichten, ist damit gross. Oder sie geraten gar auf die Strasse...
Ziegen-Kauf
Es lohnt sich, Ziege und Verkäufer vor dem Kauf gut anzusehen. Denn die üblichen Gewährleistungspflichten gelten beim Ziegenkauf nicht. Der Verkäufer kann Ihnen mündlich alle erdenklichen Zusicherungen geben...
Füttern verboten
Die Freude an Ziegen ist nicht nur auf ihre Halter beschränkt. Auch Spaziergänger freuen sich häufig an den Tieren. Um ihre Aufmerksamkeit zu erhalten oder aus falschem Mitleid, wird gerne der Rucksack ausgepackt...
Glocken-Gebrauch
Wer Ziegen hält, wird sich über kurz oder lang die Frage stellen, ob er die Tiere mit Glocken ausstatten will. Diese Frage kann sich etwa aus der Lage oder Beschaffenheit des Grundstücks ergeben. Denn das Glockengeläute ist nicht nur ein schöner Brauch...
Registrierungspflicht
Mit der Tierverkehrskontrolle sollen Seuchen verhindert und die Seuchenbekämpfung ermöglicht werden. Dies setzt voraus, dass alle Betriebe, in denen Ziegen gehalten werden, gemeldet und registriert werden. Jeder Ziegenhalter muss eine Bestandeskontrolle führen und seine Tiere kennzeichnen und identifizieren.