Sicher ist sicher...
Jeder weiss es: Ziegen sind vorzüglich „Ausbrecher“. Die Gefahr, dass sie dabei Schäden an Bäumen oder anderen Pflanzungen in Nachbars Garten anrichten, ist damit gross. Oder sie geraten gar auf die Strasse und verursachen einen Verkehrsunfall.
Der Ziegenhalter haftet für den angerichteten Schaden, es sei denn, er könne beweisen, dass er alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt in der Verwahrung und Beaufsichtigung der Tier angewendet hat, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre (Art. 56 OR).
Den Sorgfaltsbeweis hat der Ziegenhalter zu erbringen. Dabei ist der Nachweis einer genügenden Einzäunung natürlich besonders wichtig (Stabilität, Höhe, ev. Litzenzahl, Stromgerät und dessen Kontrolle). Angaben zur sicheren Einzäunung finden sich in der Rubrik "Weidehaltung".
Nicht nur die Unterbringung selbst, sondern auch die Verlegung der Ziegenherde kann Haftungsrisiken bergen. Im Umfeld von Strassen sind genügend Sicherungsmassnahmen zu ergreifen. Vor allem ist die Zahl der begleitenden Personen der Anzahl der Tiere anzupassen, damit ein Ausbrechen der Herde verhindert werden kann.
Weil eine Haftung trotzdem nie auszuschliessen ist, sollte jeder Ziegenhalter zwingend eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Aber Achtung: Dies entbindet Sie nicht vor den Sicherheitsmassnahmen!
